Zugriffsrecht des Finanzamts auch auf E-Mails
München, 04.08.2009
CD`s und Disketten statt Aktenordner und Berge von Papier – denn auch bei den Finanzämtern ist das elektronische Zeitalter angebrochen. Immer mehr Betriebsprüfer nutzen die vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten einer digitalen Prüfung. So kann ein Prüfer beispielsweise Daten direkt auf seinem Laptop abspeichern und mit seiner speziellen Prüfsoftware auswerten. Doch welche Daten müssen aufbewahrt werden und welche Daten darf das Finanzamt prüfen?
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