Sicherheitseinbehalt

Das Factoringunternehmen behält in der Regel rund zehn bis zwanzig Prozent der aufgekauften Forderung als Sicherheit ein. Diese Summe dient zur Abdeckung eventueller Mängeleinreden des Abnehmers. Hat der Debitor die Rechnung begleichen wird der Betrag ausgezahlt oder verrechnet.

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